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Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen Pflicht. Aber was genau bedeutet das? Wer ist betroffen und warum lohnt es sich eigentlich schon jetzt loszulegen?

Keine Sorge. Ich erkläre es dir in einfacher Sprache.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BDSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist ein neues Gesetz, das digitale Angebote für alle Menschen zugänglich machen soll. Besonders für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen.

Das Ziel ist klar: Niemand soll ausgeschlossen werden, egal ob beim Online-Shopping, beim Lesen von PDFs oder beim Nutzen von Apps.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) um. Das ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche Regeln für Barrierefreiheit in allen Mitgliedsländern festlegt. In Deutschland betrifft das vor allem privatwirtschaftliche Anbieter von Websites, Apps, Online-Shops, digitalen Dokumenten oder Selbstbedienungsterminals (zum Beispiel Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten).

Wer ist vom BFSG betroffen?

Nicht alle Unternehmen sind von dem neuen Gesetz betroffen, aber viele schon.

Der Fokus liegt vor allem auf Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel:

E-Commerce & Online-Shops

Online-Shops sollten so gestaltet sein, dass alle Produkte für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind, z. B. durch klare Produktbeschreibungen und Bilder mit Alternativtexten.

Banken & Finanzdienstleistungen

Apps, Online-Banking oder Selbstbedienungsterminals müssen für alle nutzbar sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass Screenreader unterstützt werden und die Navigation einfach möglich ist.

Digitale Dokumente

Verträge, PDFs oder Anleitungen sollten nicht nur als Bilder gespeichert werden, sondern als echter Text, damit sie vorgelesen oder vergrößert werden können.

Apps & Software

Alle Funktionen müssen bedienbar sein, auch über Tastatur, Touch oder Hilfssoftware.

Personenverkehr

Online-Tickets für Bus, Bahn oder Flug müssen barrierefrei abrufbar und nutzbar sein.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme im Jahr erzielen.

Was bedeutet Barrierefreiheit genau?

Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen sollen digitale Angebote ohne fremde Hilfe nutzen können.

Das umfasst mehrere Aspekte:

Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Texte lesbar, Bilder mit Alternativtexten, Untertitel für Videos).

Bedienbarkeit

Nutzer sollen Funktionen mit Maus, Tastatur oder Touch bedienen können.

Verständlichkeit

Texte sollen klar und einfach formuliert sein, Abläufe und Menüs sollen logisch aufgebaut werden.

Robustheit

Websites und Apps müssen auf verschiedenen Geräten, Browsern und mit Hilfsmitteln wie Screenreadern funktionieren.

Beispiel

Deine Website sollte eine klare Navigation haben, ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund, skalierbare Schriftgrößen und gut lesbare Texte.

Was passiert, wenn man das Gesetz nicht beachtet?

Ab 2025 können Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Abmahnungen
  • Vertragsrechtliche Konsequenzen

Es lohnt sich also definitiv rechtzeitig zu handeln. Aber nicht nur wegen der Strafen.

Durch Barrierefreiheit und Inklusion kannst du mehr Menschen erreichen und dein Unternehmen wird von mehr Qualität, einer stärkeren Markenwirkung und einfacher Nutzung durch alle Zielgruppen profitieren.

Beispiel

Ein Online-Shop, der barrierefrei ist, kann auch Menschen mit Sehbehinderung oder ältere Nutzer:innen als Kunden gewinnen.

Übergangsfristen

Neue Inhalte

Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen Inhalte barrierefrei sein.

Bestehende Inhalte

Können bis 2030 angepasst werden, solange sie vor dem Stichtag online waren.

Warum sich Barrierefreiheit auch für dich lohnt

Mehr Menschen erreichen

Auch Menschen mit Einschränkungen können deine Angebote nutzen.

Bessere Nutzererfahrung

Besucher:innen finden sich leichter zurecht, bleiben länger und kaufen eher.

Positives Unternehmensimage

Zeigt soziale Verantwortung und Engagement.

Barrierefreiheit ist also keine Last, sondern eine Chance für jedes Unternehmen.

Fazit

Ab 28. Juni 2025 heißt es: Digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht!

Wer jetzt startet, vermeidet Stress, Bußgelder und erweitert gleichzeitig seine Zielgruppe. Prüfe deine Website, Apps und digitalen Dokumente rechtzeitig und lass dich im Zweifel von Expert:innen beraten.

Quellen

Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG): Barrierefreiheit Online 2025

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